A | ABSENZEN VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN Vorhersehbare Absenzen (zum Beispiel Zahnarztbesuch) werden den Lehrpersonen im Voraus gemeldet. Nach möglichkeit sollen die Arzbesuche während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Unvorhersehbare Absenzen (Krankheit) werden den Lehrpersonen vor Schulbeginn gemeldet (Escola App). Wird ein Kind nicht abgemeldet, ruft die Klassenlehrperson oder die Fachlehrperson aus Sicherheitsgründen zu Hause an, um sicher zu stellen, dass das Kind krankheitshalber abwesend ist. AUFGABENHILFE Kinder in der Gemeinde Bubendorf haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer Hausaufgaben im betreuten Rahmen der Aufgabenhilfe zu erledigen (Gemeindeangebot). Die Besuche werden individuell geregelt. Die Erziehungsberechtigten beteiligen sich an den Kosten der Aufgabenhilfe (CHF 5.00 pro Nachmittag). Die Teilnahme an der Hausaufgabenhilfe erfordert eine Anmeldung mittels Formular (Sie finden das Formular auf der Hauptnavigation unter Formularen).
Die Aufgabenhilfe dient nicht als Nachhilfeunterricht. |
B | BEGABUNGS- UND BEGABTENFÖRDERUNG (BBF) Schülerinnen und Schüler mit einer Hochbegabung werden von einer Fachlehrperson unterstützt, gefördert und gefordert. Kinder mit besonderen Fähigkeiten und Begabungen werden mit fachgerechten Massnahmen im Rahmen der personellen, finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Schule gefördert. Lehrpersonen mit einer entsprechenden Ausbildung oder Unterrichtserfahrung erteilen den BBF-Unterricht. BESCHWERDE Erziehungsberechtigte bitten wir, den Dienstweg einzuhalten. Bei Anliegen suchen Eltern zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson. Falls das Gespräch nicht zu einer gemeinsamen Lösung und zur Verbesserung der Situation führt, können Erziehungsberechtigte an die Schulleitung/Rektorat gelangen. Als letzte Instanz kann der Schulrat einbezogen werden. BEURTEILUNG Die Beurteilung gemäss Lehrplan und der Laufbahnverordnung erfolgt in drei Formen:
Jede Form der Beurteilung erfolgt auch im Sinne einer Förderung der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das weitere Lernen und die Erfordernisse einer gezielten Zuweisung im Hinblick auf die weitere schulische Laufbahn. Die Beurteilung erfolgt transparent und in Kenntnis der erwarteten Zielsetzungen. Die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten haben Einblick in die Ergebnisse und Grundlagen der Beurteilung. Im Kindergarten wird nur formativ und prognostisch beurteilt. BIBLIOTHEKEN DER SCHULE An den Schulstandorten Dorf/ Feuerwehrmagazin (Unterstufe) und Sappeten 1 (Mittelstufe) bieten wir je eine Schulbibliothek an. Die Bibliotheken werden von den Klassen mit den Klassenlehrpersonen besucht und zur Leseförderung genutzt.
Weiter bieten wir folgende weitere Öffnungszeiten an:
Dorf/Feuerwehrmagazin: Dienstag, 15:25 Uhr bis 15:55 Uhr Sappten 1: Donnerstag, 15:25 Uhr bis 16:30 Uhr BILDUNGSANGEBOTE IM ÜBERBLICK
BILDUNGSGESETZ Das Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft beschreibt unter Anderem im § 3.3. die Rechte und Pflichten der Schulbeteiligten.
BLOCKZEITEN Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler (Kindergarten bis sechste Klasse) um 08.00 Uhr und endet um 12.00 Uhr.
Der Nachmittagsunterricht beginnt um 13.45 Uhr. In der fünften und sechsten Klasse kann der Unterricht zweimal pro Woche bereits um 07.35 Uhr beginnen.
Die Einlaufzeit im Kindergartensind ist auf eine halbe Stunde festgelegt (08.00 – 08.30 Uhr). Der Nachmittagsunterricht im Kindergarten findet an zwei Nachmittagen statt. Jeweils Dienstags für die Kinder im 1. KG Jahr und am Freitag für die Kinder im 2. KG Jahr.
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D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (DAZ) Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Fördernagebot der Schule für Kinder, die nicht Deutsch als Erstsprache sprechen und keine oder ungenügende Deutschkenntnisse haben.
DEUTSCH FÜR FREMDSPRACHIGE KINDER (DAZ) Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch erhalten Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Dieser Unterricht kann bereits ab Kindergarten während drei aufeinanderfolgenden Schuljahren besucht werden. DaZ findet während der regulären Unterrichtszeit oder in der Freizeit in Intensivkursen oder Förderstunden, als Einzel- oder Gruppenunterricht statt. DIGITALES LERNEN Im Rahmen der Medienpädagogik hat die Schule den Auftrag, den Schülerinnen und Schülern eine förderliche Auseinandersetzung mit den neuen Technologien zu vermitteln. Ergänzend zu den Bemühungen der Erziehungsberechtigten sollen die Kinder den Einsatz technischer Hilfsmittel und einen Umgang mit den Geräten erlernen. Dabei kann die Schule speziell die Vorteile des Computers als technisches Hilfsmittel im Unterricht nutzen. Die Schule Bubendorf vermittelt Anwenderkenntnisse im Rahmen des Lehrplanes und setzt Hardware in verschiedenen Fächern ein.
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E | EINSCHULUNG Die Einschulung in die Primarstufe erfolgt auf Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Die Anmeldeformulare werden den Erziehungsberechtigten durch die Schule jeweils im Dezember zugestellt.
ELTERNTAXI Befähigen Sie Ihr Kind, den Schulweg selbst zu bewältigen. Bitte vermeiden Sie das "Elterntaxi". ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN-MITWIRKUNG Der Einbezug von Erziehungsberechtigten im Unterricht, an Anlässen, auf Ausflügen und in Lagern wird sehr begrüsst. Sie übernehmen im Zusammenhang mit der Arbeit an den Schülerinnen und Schülern assistierende Funktionen. Die Hauptverantwortung liegt immer bei den Lehrpersonen. |
F | FAMILIENBERATUNGSSTELLE - BIRMANNSTIFTUNG Die Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung der Region Liestal und dem Oberen Baselbiet gibt es seit 2018. Unser Menschenbild ist geprägt von einer Haltung der Anerkennung, der Wertschätzung und des Respekts. Wir bieten Ihnen unkomplizierte Unterstützung an. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, auf welchem Weg Lösungen für Ihre Fragestellung erarbeitet werden sollen. Abhängig von Fragen und Zielen evaluieren wir mit Ihnen, wer allenfalls aus Ihrem Umfeld an den Beratungen teilnehmen soll. Wenn eine Zusammenarbeit mit Behörden, Ärzten oder Schulen zielführend und sinnvoll ist, geschieht dies immer in Absprache mit Ihnen. Wir unterstehen der Schweigepflicht. Eine Beratung kann einmalig oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum sein. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Gesprächsplattformen, um sie zu unterstützen.
FOTOS - AUFNAHMEN Fotografieren in der Schule Sollten Fotos für besondere Zecke erstellt werden holt die Lehrperson oder die Schulleitung mittels einer Einwilligungsformular das Einverständnis der Eltern ein. Fotos von Anlässen wie Sporttag, Fasnacht, Sternwanderung verwendet die Schule für die Öffentlichkeitsarbeit. FREIWILLIGE WIEDERHOLUNG EINER KLASSE „Die freiwillige Wiederholung kann im Kindergarten und an der Primarschule bis und mit 5. Klasse auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten von der Schulleitung bewilligt werden.“ (Laufbahnverordnung § 34 Absatz 1). Bei einem Gesuch auf freiwillige Wiederholung eines Schuljahres bezieht die Schulleitung die Meinungen der Erziehungsberechtigten und Klassenlehrpersonen des Kindergartens mit ein. Jedes Gesuch ist ein Einzelfall und wird von der Schulleitung dementsprechend individuell angesehen und entschieden. Mögliche freiwillige Repetitionsgründe könnten sein:
FRÜHE EINSCHULUNG IN DEN KINDERGARTEN Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tage nach dem Stichtag geboren sind, 1 Jahr früher einschulen. Voraussetzung dafür ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss. |
G | GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE UND WAFFEN Gefährliche Gegenstände oder Waffen wie Messer, Knall- und Feuerwerkskörper, Pistolen (auch Spielzeugwaffen), Feuerzeuge, Laserpointer und dergleichen dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Diese Gegenstände werden umgehend eingezogen und die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt. GESETZLICHE GRUNDLAGEN Die Grundlage der Schule Bubendorf bilden einerseits die kantonalen gesetzlichen Vorgaben, sowie der Lehrplan 21 des Kantons Basel-Landschaft und die von kantonalen Lehrmittelkommission vorgegebenen obligatorischen Lehrmitteln. Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Schulwesens des Kantons Baselland befinden sich in der systematischen Gesetzessammlung des Kantons BL (bl.clex.ch). Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule - 641.11 Lehrplan Kindergarten und Primarschule Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) – 640.21 GEWALTPRÄVENTION - KONFLIKTE Ein respektvoller und gewaltfreier Umgang unter allen Schulbeteiligten liegt der Schule am Herzen. Wir dulden keine Gewalt. Waffen (auch Spielzeugwaffen) bergen nicht nur Verletzungsgefahren, sie strapazieren auch das soziale Zusammenleben. Das Hantieren mit solchen Gegenständen wird an der Schule nicht toleriert. Durch Unterstützung der Lehrpersonen sowie des Schulsozialarbeiters werden den Schülerinnen und Schülern Wege aufgezeigt, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden können. Konflikte müssen frühzeitig angesprochen werden und je nachdem unter Einbezug der Eltern und Erziehungsberechtigten. |
I | INTEGRATIVE SPEZIELLE FÖRDERUNG (ISF) Mit der integrativen Schulungsform können Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich in den Regelklassenunterricht der gesamten Primarstufe ab Kindergarten integriert werden. Je nach Bedarf erhalten Schülerinnen und Schüler, die heilpädagogisch unterstützt werden, in einzelnen oder mehreren Fächern individuelle Lernziele (ILZ), was jedoch eine entsprechende Empfehlung des schulpsychologischen Dienstes (SPD) voraussetzt.
Der ISF-Unterricht (ohne ILZ) ist ein niederschwelliges, schulisches Angebot, welches unterschiedlich lange dauern kann und keine zusätzlichen Abklärungen beim SPD erfordert. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die ISF-Förderung in der Regelklasse. Sie werden von einer Fachperson heilpädagogisch gefördert. Die Förderung findet je nach Situation im Regelunterricht, in kleinen Fördergruppen oder im Einzelsetting statt. |
J | JOKER-TAG UND JOKER-URLAUB Jedes Kind erhält beim Eintritt in die Schule Bubendorf zwei Joker-Karten. Einerseits die Karte für einen Jokertag pro Jahr und eine Karte für einen Joker-Urlaub von fünf Tagen während der gesamten Schulzeit (Kindergarteneintritt bis Ende 6. Klasse). Die Tages - Joker-Karte kann einmal pro Schuljahr von den Erziehungsberechtigten eingesetzt werden. Details sind auf der Jokerkarte vermerkt. Die Urlaub-Jokerkarte ist einmalig. Die Details stehen ebenfalls auf der Karte. Weitere Urlaube können über ein Urlaubsgesuch bei der Schulleitung beantragt werden. Nicht bezogen werden können Joker-Tage oder Urlaube am letzten Tag vor den Sommerferien und am ersten Schultag nach den Sommerfieren, während Lagern und während den Checks. |
K | KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRISCHER DIENST Der Kinder- und Jugendpychiatrische Dienst behalndelt alle Arten von psychischen Erkrankungen bei Jugendlichen und Kindern.
KLASSENZUTEILUNG Bei der Klassenzuteilung gelten ergänzend zu den kantonalen Vorgaben folgende Kriterien:
Die Einteilung der Kinder in die Kindergärten kann quartierübergreifend stattfinden, es besteht kein Recht auf den kürzesten Schulweg. Eine Zuteilungen von Kindern unter dem Jahr erfolgen nach denselben Kriterien. Zusätzlich wird nach Möglichkeit das leistungsbezogene und soziale Gefüge der Klasse berücksichtigt. KOMMUNIKATION BEI FRAGEN UND UNKLARHEITEN Die Schule Bubendorf legt grossen Wert auf ehrliche, transparente und wertschätzende Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Sie kommuniziert mit Lehrpersonen, den Erziehungsberechtigten, den externen Fachstellen sowie den Behörden. Durch verschiedene Aktivitäten ist die Schule in der Öffentlichkeit präsent.
Erziehungsberechtigte bitten wir, bei Anliegen das Gespräch zuerst mit der betreffenden Lehrperson zu führen. Falls das Gespräch nicht zu einer gemeinsamen Lösung und zur Verbesserung der Situation führt, können Erziehungsberechtigte an die Schulleitung gelangen. Als letzte Instanz kann der Schulrat einbezogen werden.
KONTAKT KOPFLÄUSE Jeder kann Kopfläuse bekommen. Kopfläuse sind lästig und man bekommt sie schneller, als man sie wieder los ist, jedoch sind sie harmlos. Kopflausbefall hat nichts mit Hygiene zu tun! Sollte Ihr Kind von Kopfläusen befallen sein, melden Sie dies bitte der Klassenlehrperson.
Um die Zeit mit Kopfläusen in der Familie möglichst kurz und selten zu halten, finden Sie im folgenden Infoblatt einige Informationen:
KURSE IN HEIMATLICHER SPRACHE UND KULTUR (HSK) Die Sprach- und die Hirnforschung sind sich einig, dass Kinder gefördert werden sollen, ihre Erst- oder Muttersprache so zu erlernen, dass sie sich sicher fühlen und diese gut beherrschen. Das nützt ihnen in allen schulischen Bereichen sowie in ihrem Selbstwertgefühl. Die Kurse helfen mit, die Herkunfts-Sprache und die eigene Kultur besser zu verstehen und zu bewahren. Lehrpersonen aus den jeweiligen Herkunftsländern erteilen diesen Unterricht, der meistens in der Freizeit stattfindet. Die Schule Bubendorf koordiniert die Anmeldungen und Kontakte. Der Unterricht findet jedoch nicht in Bubendorf statt. |
L | LERNOASE An der Primarstufe Bubendorf führen wir eine altersdurchmischte Lerngruppe: die Lernoase. In der Lernoase unterrichten wir aktuell bis zu acht Schülerinnen und Schüler von der 3. bis zur 6. Klasse, welche besondere Lernbedürfnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Natur, Mensch & Gesellschaft aufweisen. Die weiteren Fächer werden von den Lernoasenkindern jeweils in ihrer Stammklasse besucht. Durch den kleineren Lernrahmen in der Lernoase ist es der dort unterrichtenden Lehrperson besser möglich, auf besondere Lern- und Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Für die Kinder der Lernoase gelten in der Regel dieselben Lernziele, wie für die anderen Kinder der Schule. LOGOPÄDIE Anrecht auf eine logopädische Abklärung haben Schülerinnen und Schüler, die Auffälligkeiten zeigen in ihrer sprachlichen Entwicklung (mündlich oder schriftlich), in der Stimme oder im Redefluss. Die Abklärung gibt Aufschluss darüber, ob eine Therapie nötig ist. Die Logopädie ist zuständig für die Diagnostik, Förderplanung und Therapie. Die Anmeldung bei der Logopädie erfolgt durch die Eltern. Die Logopädie stellt Dienstleistungen zur Abklärung, Therapie, Beratung und Prävention von Sprach-, Sprech-, Stimm- und teilweise Schluckstörungen zur Verfügung. Die Logopädin führt das Angebot im Auftrag der Schulleitung. |
M | MITTAGSTISCH Die Gemeinde Bubendorf ermöglicht Kindern im Kindergarten und in der Primarschule an ausgewählten Wochentagen die Teilnahme an einem betreuten Mittagstisch. Dieses zusätzliche, ergänzende Angebot der Gemeinde wird von den Erziehungsberechtigten finanziell mitgetragen (zurzeit CHF 12.00 pro Mittagessen). Die Anmeldung erfolgt mittels eines Formulars auf der Webseite unter Formulare und ist für ein halbes Jahr verbindlich. MITWIRKUNG VON ELTERN UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN Erziehungsberechtigte sind Eltern oder andere Personen, die für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind (§ 66 Bildungsgesetz).
Zwischen den Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen können unterschiedliche Ansichten, Werthaltungen und Handlungsweisen aufeinandertreffen. Die Achtung vor den Anderen sowie die Fähigkeit, Kritik entgegenzunehmen und zu bearbeiten und selber konstruktiv Kritik zu üben, die nicht verletzt, muss angestrebt werden.
MOBILTELEFONE UND SMARTWATCH Mobiltelefone dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Smartwatches dürfen nicht als Telefon benutzt werden und Funktionen wie Fotos schiessen, Filme aufnehmen, Googeln etc. müssen deaktiviert sein. Ausnahmen regelt die unterrichtende Lehrperson oder die Schulleitung. Wird die Regel nicht eingehalten, wird das Telefon umgehend eingezogen und am Ende des Unterrichtes wieder zurückgegeben. Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt. MUSIK UND BEWEGUNG Der Unterricht in Musik und Bewegung wird an der Schule Bubendorf in zwei Lektionen während zwei Schuljahren (1. + 2. Klasse) in Halbklassen unterrichtet. MUSIKSCHULE BEIDER FRENKENTÄLER Die Musikschule beider Frenkentäler ist ein Zusammenschluss von 15 Gemeinden zu einem öffentlich-rechtlichen Zweckverband, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, qualifizierten, freiwilligen Musikunterricht für die Mitgliedgemeinden anzubieten. Die Musikschule ist eine Schulart im Sinne des Bildungsgesetzes, das ab 01.08.2003 in Kraft ist. Der Unterricht an der Musikschule darf von allen Kindern ab obligatorischer Schulpflicht (Kindergarten) bis und mit Ende der Sekundarschule II (Abschluss Erstausbildung wie Berufslehre, Gymnasium etc.) plus zusätzlich ein weiteres Semester besucht werden.
Beteiligt sind die Gemeinden: Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Oberdorf, Niederdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg und Ziefen.
Der Schulrat der Musikschule bildet sich aus sieben Mitgliedern. Für die Periode 2024 - 2028 sind die Gemeinden Bubendorf, Oberdorf, Bretzwil, Titterten, Hölstein, Lampenberg und Langenbruck im Schulrat vertreten. Die Präsidentin des Schulrates ist Frau Claudia Erne, . Das oberste Organ des Zweckverbandes ist die Delegiertenversammlung. Diese besteht aus 15 Gemeindevertretern der angeschlossenen Gemeinden. Die Präsidentin der Delegiertenversammlung ist Frau Elisabeth Ruff Rudin, Bubendorf .
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N | NOTFALLKONZEPT DER SCHULE Das Notfall- Konzept regelt das Vorgehen in Notfallsituationen und dient der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und allen Mitarbeitenden der Schule Bubendorf. Es beschreibt das Vorgehen und gibt Handlungsanweisungen für folgende Situationen:
Die Schule Bubendorf übt jeweils zwei Mal pro Jahr mit den Schülerinnen und Schülern das Vorgehen. |
P | PAUSENAPFEL Der Pausenapfel - ein gesundes Z'Nüni an der Schule!
Die Pausenapfelaktion ist eine Initiative von Bildungs- und Gesundheitsdepartementen, Schulen und dem Schweizerischen Obstverband. Im Rahmen der Aktion erhalten Schülerinnen und Schüler in der ganzen Schweiz Äpfel als Pausenverpflegung.
PAUSENMILCH Die Pausenmilch als Teil einer ausgwogenen Ernährung.
Einmal jährlich feiern wir den Tag der Pausenmilch – ein Anlass, der die Bedeutung von Milch als Teil einer ausgewogenen Ernährung hervorhebt. Am Tag der Pausenmilch wird während der Pause ein Becher Milch ausgeschenkt. Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit, bei den Kindern das Bewusstsein für die Bedeutung von Milch in einer ausgewogenen Ernährung zu fördern. PROMOTION Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Primarstufe in der Regel ohne Wiederholungen und erreichen die nächste Klassenstufe. Besteht die Gefahr, dass ein Kind die Klassenziele nicht erreicht, werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert. Näheres Regelt die Verordnung der Schulischen Laufbahn des Kantons Basel-Landschaft. |
R | RELIGIONSUNTERRICHT Der Religionsunterricht wird von den Kirchgemeinden organisiert und von ausgebildeten Religionslehrpersonen durchgeführt. Der Religionsunterricht ist ökumenisch (allgemein christlicher Unterricht) und findet während den regulären Unterrichtszeiten statt. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vor Beginn eines Schuljahres anmelden und am Ende eines Schuljahres abmelden. Sie erhalten jeweils nach den Frühlingsferien ein Formular der Schule um Ihr Kind für das kommende Schuljahr an- oder abzumelden. In den ersten und zweiten Klassen stellt die Pfarrei Bruder Klaus die Katechetinnen. Für die Katechetinnen der dritten bis sechsten Klassen zeichnet sich die Ref. Kirche Bubendorf Ramlinsburg verantwortlich. RICHTLINIEN JOKER-URLAUB Diese Richtlinien gelten für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Kindergarten bis 6. Klasse) in Bubendorf.
1.1. Jeder Schülerin / jedem Schüler (Kindergarten bis 6. Klasse) werden einmalig 1.2. Die Schülerinnen und Schüler müssen den verpassten Schulstoff in angemessener Frist aufarbeiten. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern.
2.1. Der Jokerurlaub darf nicht in der ersten und letzten Woche eines Schuljahres bezogen werden. 2.2. Bei bereits angekündigten Klassenanlässen, -lager oder Prüfungen und Checks darf in der Regel kein Jokerurlaub bezogen werden. 2.3. Es ist der Klassenlehrperson freigestellt, versäumte Proben oder Prüfungen nachschreiben zu lassen. 2.4. Wenn weniger als 5 Tage bezogen werden, verfallen die restlichen Tage. 2.5. Nicht bezogener Jokerurlaub verfällt am Ende der 6. Klasse.
Inkrafttreten
RICHTLINIEN JOKERTAG Diese Richtlinien gelten für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Kindergarten bis 6. Klasse) in Bubendorf.
1.1. Jeder Schülerin / jedem Schüler werden 1 Tag pro Schuljahr als Jokertag zur Verfügung gestellt. Dieser Tag kann nur als ganzer Tag bezogen werden und muss der Klassenlehrperson spätestens 1 Woche im Voraus gemeldet werden. Die Klassenlehrperson kontrolliert und bewilligt den Bezug. 1.2. Die Schülerinnen und Schüler müssen den verpassten Schulstoff in angemessener Frist aufarbeiten. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern.
2.1. Der Jokertag darf nicht am ersten und letzten Tag eines Schuljahres bezogen werden. 2.2. Es ist der Klassenlehrperson freigestellt, versäumte Proben oder Prüfungen nachschreiben zu lassen. 2.3. Bei bereits angekündigten Klassenanlässen oder Prüfungen dürfen in der Regel keine Jokertage bezogen werden. 2.4. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende eines Schuljahres.
Diese Jokertagkarte wird beim Eintritt in den Kindergarten (oder bei Zuzug) verteilt und behält ihre Gültigkeit bis Ende 6. Klasse. Verlorene Karten können gegen eine Gebühr von CHF 5.00 auf dem Sekretariat bezogen werden. RÜCKSTELLUNG EINTRITT IN DEN KINDERGARTEN Der Antrag auf Rückstellung in den Kindergarten muss zusammen mit der Anmeldung für die Einschulung eingereicht werden. Details finden sich in der VO Kindergarten und die Primarschule § 8a Abs. 1
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S | SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN Infos für ErziehungsberechtigteDie Gesundheit im Schulalter
SCHULFERIEN KANTON BASEL-LANDSCHAFT Die Regelung der Schulferien gilt für die Volksschulen, Musikschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein. Sie beruht auf Entscheiden des Regierungsrats gemäss § 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft.
Schulferien und unterrichtsfreie Tage BL
SCHULLEITUNG Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Schulbetrieb und die Qualität der erreichten Leistung. Sie ist für die Anstellung von Lehrpersonen zuständig. Die Schulleitung definiert die wichtigsten Aufgaben mittels Prozessabläufen, Reglementen und Konzepten. Die Schulleitung unterstützt und berät den Schulrat in allen pädagogischen und organisatorischen Belangen der Schule Bubendorf; sie ist verantwortlich für die operative Leitung der Schule in pädagogischer, personeller, organisatorischer, finanzieller und administrativer Hinsicht. Die Zusammenarbeit zwischen Schulrat und Schulleitung und die Kompetenzregelungen basieren auf dem Positionspapier des Schweizerischen Lehrervereins LCH vom November 2001 (www.vslch.ch). Die Schulleitung setzt sich aus einem oder mehreren Mitgliedern zusammen, wobei ein Mitglied die Hauptverantwortung trägt (Rektorat). Die Anzahl der Schulleitungsmitglieder und deren Pensen werden vom Schulrat festgelegt. Der Konvent hat ein Anhörungsrecht. Die Schulleitung wird in organisatorischen Belangen durch Lehrpersonen unterstützt, die Verantwortung für spezielle Aufgaben / Ressorts tragen (Bibliothek, Material, Konvent, Schulhausvorstand, Informatik). Diese Arbeiten werden teilweise aus dem Schulpool vergütet und / oder im Rahmen des Berufsauftrages angerechnet; die Personen werden vom Konvent bestätigt. SCHULPROGRAMM Das Schulprogramm ist die Grundlage für die Arbeit an der Schule Bubendorf. Es definiert die Ausgestaltung des kantonalen Rahmens für die Primarstufe. Es gilt als Vereinbarung, welche nach innen und aussen wirksam wird. Das Schulprogramm enthält die Grundsätze. Die untergeordneten Konzepte, Weisungen und Merkblätter sind jeweils im Organisationshandbuch der Schule zu finden und nicht öffentlich zugänglich. Das Schulprogramm dient:
Das Schulprogramm wurde von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Kollegium der Schule Bubendorf erarbeitet und vom Schulrat genehmigt. SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST Der Schulpsychologische Dienst BasellandDer Schulpsychologische Dienst Baselland (SPD) berät und unterstützt bei Schulfragen. Schulpsychologische Beratung und Unterstützung sind freiwillig, kostenlos und neutral. Sie richten sich an Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Lehrpersonen bei Problemen, die in der Schule auftreten.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen handeln aus einer Position der Mitte und beraten und vermitteln z.B. bei
SCHULRAT Der Schulrat ist eine gewählte unabhängige und selbständige Behörde und für die strategische Ausrichtung und richtungsweisenden Fragen der Schulen zuständig sowie für die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen der internen Evaluation verantwortlich. Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. Er genehmigt das Schulprogramm und das Jahresbudget der teilautonom geleiteten Schule Bubendorf. Er wählt die Schulleitung und genehmigt die Leitungsstruktur der Schule (Organisation der Schulleitung). Der Schulrat ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitungen. Er kann auf Antrag der Schulleitung den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern verfügen. Um Einblick in den Schulalltag und das Schulgeschehen zu haben, nimmt der Schulrat an schulischen Anlässen teil oder kann Schulbesuche machen. SCHULSOZIALARBEIT Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern.
Schulsozialarbeit handelt vertraulich und sucht Lösungen im direkten persönlichen Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Eltern und vernetzt sie mit Fachstellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
Schulsozialarbeit...
Das Büro des Schulsozialarbeiters befindet sich im Schulhaus Sappeten 1. SCHULWEG Auf los geht's los: Mit dem eigenständigen Laufen zum Kindergarten oder zur Primarschule und wieder nach Hause erobern die Kinder ein wichtiges Stück Selbständigkeit.
Die Verantwortung für die Kinder auf dem Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen, dass Kinder den Weg in den Kindergarten und in die Primarschule zu Fuss zurücklegen. Sie können so wichtige Erfahrungen im Strassenverkehr machen und das Erlebnis Schulweg mit ihren Klassenkameradinnen und -kameraden teilen.
Vermeiden Sie das Elterntaxi!
SONDERSCHULUNG Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen oder auch starken psychischen Einschränkungen können grundsätzlich im Regelklassenverband integriert werden (Behindertengleichstellungsgesetz Bund § 20 und Bildungsgesetz des Kantons BL § 5a). Über ein mögliches zusätzlich integratives oder separierendes Angebot befindet ein Fachkonvent. Der Fachkonvent wird von der Schulleitung einberufen. Beteiligt sind behandelnde Ärzte, Vertretung der Heilpädagogischen Schule BL, Vertretung des Amts für Volksschule, die unterrichtenden Lehrpersonen und die Schulleitung. Im Fachkonvent geben die verschiedenen Parteien unter Berücksichtigung der Meinung der Erziehungsberechtigten ihre Empfehlung über eine mögliche Integration oder Separation ab. Der Entscheid über ein kantonales Integrations- oder Separationsangebot obliegt dem AVS. Wird ein kantonales Angebot als notwendig erachtet, werden die Erziehungsberechtigten in die Wahl des Angebotes einbezogen. |
T | TEXTILES GESTALTEN Der Werkunterricht für textiles Gestalten wird ab der zweiten Klasse gesondert unterrichtet. In der zweiten Klasse wird er in Halbklassen während einer Wochenlektion unterrichtet. Ab der dritten Klasse während zwei Wochenlektionen. In der sechsten Klasse noch während 1 ½ Wochenlektionen. Diese können auch als Dreilektionenblock gestaltet werden (14 täglich oder halbjährlich wechselnd). TROTTINETT Sollte Ihr Kind mit dem Trottinett kommen, stellen Sie sicher, dass Ihr Kind gut sichtbar ist (Leuchte am Trottinett und oder am Schulsack). Bitte machen Sie Ihr Kind nochmals darauf aufmerksam, dass es mit dem Trottinett nicht auf der Strasse fahren darf. Die Schule empfiehlt, den Schulweg zu Fuss zurück zu legen.
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Z | ZIVILDIENSTLEISTENDER Ein Zivildienstleistender steht der Schule als unterstützende Assistenz in den Klassen zur Verfügung. Er kann bei erhöhten sozialen Anforderungen in einer Klasse oder bei erhöhtem personellem Bedarf während einer Arbeitssequenz zum Einsatz kommen. Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz. ZUKUNFTSTAG BASEL-LAND Der Zukunftstag ist ein modulares Programm, das mehrere
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