Logopädie
Anrecht auf eine logopädische Abklärung haben Schülerinnen und Schüler, die Auffälligkeiten zeigen in ihrer sprachlichen Entwicklung (mündlich oder schriftlich), in der Stimme oder im Redefluss. Die Abklärung gibt Aufschluss darüber, ob eine Therapie nötig ist. Die Logopädie ist zuständig für die Diagnostik, Förderplanung und Therapie. Die Anmeldung bei der Logopädie erfolgt durch die Eltern. Die Logopädie stellt Dienstleistungen zur Abklärung, Therapie, Beratung und Prävention von Sprach-, Sprech-, Stimm- und teilweise Schluckstörungen zur Verfügung. Die Logopädin führt das Angebot im Auftrag der Schulleitung.
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Frau Kaplonski Franziska![]() |
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