Hier finden Sie etliche Informationen zur Schule Bubendorf alphabetisch geordnet.
Bibliothek
Die beiden Schulstandorte bieten je eine Schulbibliothek an (Feuerwehrmagazin und Schulhaus Sappeten 1); diese Bibliotheksräume werden von Klassenlehrpersonen zur Leseförderung genutzt. Im Feuerwehrmagazin befindet sich die Unterstufenbibliothek (KiGa - 2. Klasse) und im Sappeten 1 Schulhaus die Mittelstufenbibliothek (3. - 6. Klasse). Die Kinder werden von den Klassenlehrpersonen über die Öffnungszeiten informiert.
Umfassende Blockzeiten
Die Schule Bubendorf führte im Schuljahr 2006/2007 umfassende Blockzeiten für die Kindergärten und die Primarschulklassen ein. Nun sind die Blockzeiten ab dem Schuljahr 2015/2016 kantonal verordnet. Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler (Kindergarten bis sechste Klasse) um 08.00 Uhr und endet in Bubendorf um 12.00 Uhr. Die Schulglocke ertönt am Morgen um 07.55 Uhr und gibt den Schülerinnen und Schülern fünf Minuten Zeit, um sich in ihre Klassenzimmer zu begeben. Der Nachmittagunterricht beginnt um 13.45 Uhr. Auch hier läutet die Schulglocke fünf Minuten vor Lektionsbeginn, also um 13.40 Uhr.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ist ein Förderangebot für Kinder im Kindergarten und der Primarschule, die nicht Deutsch als Erstsprache sprechen und keine oder ungenügende Deutschkenntnisse haben. Er hat zum Ziel, die Kinder in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess zu fördern, damit sie am Unterricht in der Regelklasse erfolgreich teilnehmen können. Kurse in Deutsch als Zweitsprache werden in Gruppen von bis 6 Schülerinnen und Schülern durchgeführt.
Dialog statt Konflikt
Für alle Fragen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Kind stehen, ist die Klassenlehrperson oder die Fachlehrperson Ihre erste Ansprechperson. Zentral ist der Grundsatz, dass Konflikte immer zuerst bei den direkt beteiligten angesprochen und wenn möglich gelöst werden sollen: Kinder mit Kindern, Eltern mit Eltern, Eltern mit den beteiligten Lehrpersonen, Lehrpersonen mit Lehrpersonen. Bei ungelösten Konflikten zwischen Eltern und Lehrpersonen können Vertrauens- oder Fachpersonen hinzugezogen werden. Wenn dies nicht gewünscht wird oder Entscheidungen gefällt werden müssen, wird die Schulleitung einbezogen. Für Entscheidungen von Lehrpersonen (etwa Zeugnisse, Kurzabsenzen) ist die Schulleitung Rekursinstanz; gegen Entscheidungen der Schulleitung (beispielsweise Klassenzuteilung, Urlaubsentscheidungen bis 14 Tage) können Sie beim Schulrat innert 10 Tagen schriftlich Rekurs einlegen.
Die Ferien der Schule Bubendorf richten sich nach den kantonalen Vorgaben. Sie finden unten auch den Link zu den vom Kanton veröffentlichten Daten.
Rund um die Gesundheit
Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie auf die Webseite des Kantons Baselland, auf welcher Sie verschiedenste Informationen zum Thema Gesundheit vorfinden.
Link zur Kantonswebseite BL zum Thema "Schulgesundheit"
Umfangreiche Informationen auf der Webseite des Bundes zum Thema "Gesundheit":
Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie auf die Webseite des Bundes (der schweizerischen Eidgenossenschaft), auf welcher das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verschiedenste Informationen zum Thema Gesundheit zur Verfügung stellt:
Link zu Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Hausaufgabenhilfe
Zwei Mal pro Woche können Kinder ihre Hausaufgaben unter fachkundiger Anleitung im Schulhaus Sappeten 1 erledigen. Wenn die Kinder die Hausaufgaben beendet haben, werden sie nach Hause geschickt. Kinder können das Angebot kostenlos kennen lernen; wer regelmässig kommt, muss von den Eltern angemeldet werden. Der Besuch der Hausaufgabenhilfe kostet CHF 5.- pro Mal (auf Nachfrage werden die Kosten von der Schule übernommen).
Leiterin: Ildiko Wahl (061 931 31 86)
Zeit: Dienstag und Donnerstag, jeweils zwischen 15.30 und 17.30 Uhr
Ort: Sappeten 1 Schulhaus im Erdgeschoss (Zimmer iE 010)
Kosten: 5.00 Fr. pro Nachmittag
Anmeldung:
Hauswartung
Olivier Bühler, Tel. 061 931 10 32
Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Die Sprach- und die Hirnforschung sind sich einig, dass Kinder gefördert werden sollen, ihre Erst- oder Muttersprache so zu erlernen, dass sie sich sicher fühlen und diese gut beherrschen. Das nützt ihnen in allen schulischen Bereichen sowie in ihrem Selbstwertgefühl. Die Kurse helfen mit, die Herkunfts-Sprache und die eigene Kultur besser zu verstehen und zu bewahren. Lehrkräfte aus den jeweiligen Herkunftsländern erteilen diesen Unterricht, der meistens in der Freizeit stattfindet.
ISF im Kindergarten
Zum Grundangebot der Primarstufe Bubendorf gehört neben dem regulären Unterricht auch die spezielle Förderung. Die spezielle Förderung hilft Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand, ihre Fähigkeiten so weit als möglich innerhalb der öffentlichen Schule zu entwickeln.
Die schulische Heilpädagogin ist zuständig für das Erfassen (Beobachtungen, Abklärungen, Diagnosen) und die Förderung der Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder mit besonderem Förderbedarf im 1. und 2. Kindergarten. Die Förderung kann sowohl einzeln, in Kleingruppen oder integrativ erfolgen.
Joker-Tag, Joker-Urlaub (NEU), Urlaubsgesucherlaube
Jedes Kind erhält beim Eintritt in die Schule Bubendorf zwei Joker-Karten. Einerseits die Karte für einen Jokertag pro Jahr und eine Karte für einen Joker-Urlaub von fünf Tagen während der gesamten Schulzeit (Kindergarteneintritt bis Ende 6. Klasse). Die Tages - Jokerkarte kann einmal pro Schuljahr von den Erziehungsberechtigten eingesetzt werden. Details sind auf der Jokerkarte vermerkt. Die Urlaub-Jokerkarte ist einmalig. Die Details stehen ebenfalls auf der Karte.
Weitere Urlaube können über ein Urlaubsgesuch bei der Schulleitung beantragt werden.
Download Urlaubsgesuchsformular:
Ausserdem:
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Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung des Kindes und der Erziehungsberechtigten.
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Es ist der Lehrkraft freigestellt, versäumte Proben oder Prüfungen nachschreiben zu lassen.
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Bei Missbrauch der Jokerkarte verliert der Schüler / die Schülerin das Recht auf diesen freien Tag.
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Nicht bezogene Tage verfallen Ende Schuljahr.
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Verlorene Karten können gegen eine Gebühr von Fr. 5.00 auf dem Sekretariat neu bezogen werden.
Klassenlehrpersonenwechsel
In Bubendorf findet der Lehrpersonenwechsel alle zwei Jahre statt. Die untenstehende Übersicht bildet den entsprechenden Lehrpersonen- und Schulhauswechsel ab.
Mit jedem Schulhauswechsel ist ein Klassenlehrpersonenwechsel verbunden: Kindergarten Akazien 1+2, Brühl oder Langgarben Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die erste Klasse.
Unterstufe im Dorfschulhaus: 1. und 2. Klasse – Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die dritte Klasse.
Mittelstufe Sappeten 2 Schulhaus: 3. und 4. Klasse - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die fünfte Klasse.
Mittelstufe Sappeten 1 Schulhaus: 5. und 6. Klasse - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die Sekundarschule Liestal.
Dialog statt Konflikt
Dort, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren oder Inhalte falsch verstanden werden. Um solche Missverständnisse möglichst schnell aus dem Weg zu räumen und aufzuklären, ist der direkte Dialog zwischen den Beteiligten notwendig – und meist erfolgreich. Für alle Fragen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Kind stehen, ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson. Zentral ist der Grundsatz, dass Konflikte immer zuerst von den direkt Beteiligten angesprochen und wenn möglich gelöst werden sollen: Kinder mit Kindern, Eltern mit Eltern, Eltern mit den beteiligten Lehrpersonen, Lehrpersonen mit Lehrpersonen.
Bei ungelösten Konflikten zwischen Eltern und Lehrpersonen können Vertrauens- oder Fachpersonen hinzugezogen werden; wenn dies nicht gewünscht wird oder Entscheidungen gefällt werden müssen, wird die Schulleitung einbezogen.
Für Entscheidungen von Lehrpersonen (etwa Zeugnisse, Kurzabsenzen) ist die Schulleitung Rekursinstanz; gegen Entscheidungen der Schulleitung (beispielsweise Klassenzuteilung, Urlaubsentscheidungen bis 14 Tage) können Sie beim Schulrat Rekurs einlegen.
Kantonale Regelung
Ihr Kind kann unter Voraussetzung von regelmässiger Behandlung gemäss Beschreibung trotz Kopflausbefall jederzeit den Kindergarten oder die Schule besuchen.
Die folgenden Angaben stammen aus der Internetseite "www.lausinfo.ch", wo Sie weitere Informationen vorfinden können und ein Merkblatt in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch.
Nachstehend finden Sie einen Link zu den kantonalen Regelungen zum Thema Kopfläuse, sowie Tipps wie man sie wieder los wird:
Ein Merkblatt in verschiedenen Sprachen ist auf der kantonalen Seite abrufbar. Hier finden Sie ebenfalls eine offizielle Produkteempfehlung (Shampo). Vorhandene Sprachen:
deutsch || albanisch || arabisch || englisch || französisch || italienisch || kroatisch || portugiesisch || spanisch || tamilisch || türkisch
Das Kämmen des nassen und mit normaler Haarspülung eingeschmierten Haares mit einem guten Lauskamm gehört in jedem Fall zur Behandlung! Gleichzeitig sind regelmässige Kontrollen auf diese Art die beste Vorbeugung!
Lehrmittelfreiheit
Seit dem Schuljahr 20/21 gilt die geleitete Lehrmittelfreiheit. Das heisst konkret: Lehrpersonen dürfen in allen Fächern selber entscheiden, welche Lehrmittel aus einer Liste von kantonal geprüften Lehrmitteln sie im Unterricht einsetzen. Seit dem Schuljahr 20/21 stehen zudem alternative Lehrmittel für die Fächer Französisch und Englisch zur Verfügung.
Lehrplan Volksschule Basel-Land
Lernoase
Ab Schuljahr 2020/2021 führen wir an der Schule Bubendorf eine altersdurchmischte Lerngruppe, welche wir Lernoase nennen. In der Lernoase unterrichten wir bis zu dreizehn Schülerinnen und Schüler von der 1. bis und mit der 6. Klasse, welche besondere Lernbedürfnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft aufweisen. Die weiteren Fächer werden von den Lernoasenkindern in der Regel in der Stammklasse besucht. Durch den kleineren Lernrahmen in der Lernoase ist es den dort unterrichtenden Lehrpersonen besser möglich, auf besondere Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Für die Schülerinnen und Schüler der Lernoase gelten dieselben Lernziele, wie für die anderen Kinder der Schule.
Die Bedeutung des Logos
stabil
Die Trägerschaft der Schule Bubendorf ist die Gemeinde; sie sorgt für den stabilen Rahmen, in dem sich unsere Schule entfalten darf, symbolisiert durch den quadratischen (Hinter-) Grund des Logos und ergänzt durch den Schriftzug der Gemeinde.
gemeinsam
Seit der Einführung des neuen Bildungsgesetzes bilden der Kindergarten und die Primarschule eine Einheit, was neu durch den Schriftzug < Schule Bubendorf > zum Ausdruck gebracht wird.
dynamisch
Die Schulzeit ist eine dynamische und anforderungsreiche Phase – für alle Schulbeteiligten: Für die Kinder, aber auch die Eltern sowie die Lehrpersonen. Schule stellt für alle beteiligten Personen eine Übergangszeit dar.
fordernd und fördernd
Die Schule erfordert von allen Engagement. Sie bietet Höhepunkte und ermöglicht Erkenntnisse sowie Wissen. Lernen ist das Resultat von Anforderungen und gezielter Förderung. Die Lernfortschritte ergeben sich nicht gleich-, sondern wellenförmig, einmal mehr, einmal weniger.
lebendig und vielseitig
Diese unterschiedliche Dynamiken bei Kindern, Eltern und Lehrpersonen werden durch die drei unterschiedlich gefärbten Wellen zum Ausdruck gebracht – und verdeutlichen die Lebendigkeit und Vielseitigkeit der <Schule Bubendorf> auf einem stabilen Fundament.
Im Zusammenhang mit diesen Auffälligkeiten in den Entwicklungsbereichen Sprechen, Sprache, Schriftsprache sowie Stimme bietet der Logopädische Dienst Bubendorf Abklärung, Therapie, Kontrolle und Beratung an. Ebenfalls wird im Kindergarten eine logopädische Reihenuntersuchung durchgeführt. Der Logopädische Dienst Bubendorf ist der Schule angegliedert. Das Angebot kann von in Bubendorf wohnhaften Kindern im Vorschulalter (ab ca. 3 Jahren) sowie Schülerinnen und Schülern der Primarstufe genutzt werden. In der Regel werden einmal wöchentlich Einzeltherapien durchgeführt.
Mittagstisch
Die Gemeinde Bubendorf bietet Kindern im Kindergarten und in der Primarschule an vier Wochentagen von 12.00 – 13.35 Uhr einen Mittagstisch an, wo die Kinder essen und spielen können: Am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Der Mittagstisch wird von Frau Bianca Lang (Leiterin) und Frau Claudia Blank geführt; er ist in der Schulküche (MZW-Halle beim Dorfschulhaus) einquartiert. Die Anmeldeformulare können bei der Gemeinde Bubendorf (061 935 90 90) oder beim Sekretariat der Schule Bubendorf bestellt werden. Die Anmeldung ist hier auch zum Download bereit. Ein Mittagessen mit Betreuung kostet CHF 12.00.
An- und Abmeldung Mittagstisch
Musik und Bewegung (MuB)
Die Schule Bubendorf fördert ab dem Schuljahr 2008/09 alle Kinder in der 1. und in der 2. Klasse mit zwei Wochenlektionen in Musikalischem Grundkurs (in Halbklassen) musikalisch. Damit setzt die Schule Bubendorf die neueren Erkenntnisse der Hirnforschung um, die positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Hirntätigkeit durch musikalische Förderung von Kindern nachgewiesen hat.
Der Schulrat
Der Schulrat ist eine gewählte unabhängige und selbständige Behörde und für die strategische Ausrichtung und richtungsweisenden Fragen der Schulen zuständig. Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. Der Schulrat genehmigt das Schulprogramm. Der Schulrat ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitungen. Er kann auf Antrag der Schulleitung den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern verfügen. Um Einblick in den Schulalltag und das Schulgeschehen zu haben, nimmt der Schulrat an schulischen Anlässen teil oder kann Schulbesuche machen.
Der Schulrat hat eine Geschäftsordnung welche Sie hier einsehen können: Link zur Geschäftsordnung
- Elisabeth Ruff Rudin, Schul- und Gemeinderätin
- Barbara Reale, Aktuarin
- Claudia Erne
Schulsozialarbeit (SSA)
Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges, freiwilliges und kostenloses Angebot der Schule Bubendorf für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrpersonen, Eltern und Behörden. Die Schulsozialarbeit hat eine Triage- und Beratungsfunktion. Sie fördert die Kompetenzen der Jugendlichen zur Lösung von persönlichen oder sozialen Problemen und begleitet sie individuell und kollektiv im Prozess des Erwachsenwerdens.
Vortrag von Erziehungswissenschaftlerin Frau Corinne Joho
Am Mittwoch, 05. Februar 2020 fand in der Mehrzweckhalle in Bubendorf ein Vortrag mit dem Thema "Das lernende Gehirn: Erkenntnisse aus der Hirnforschung und deren Bedeutung für die Erziehung im Schulalter" statt.
Positive Ressonanz:
Der Vortrag stiess bei den Eltern, den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen und dem Schulrat auf ein überwiegend positives Feedback, wie die nachfolgenden Grafiken verdeutlichen:
Folien des Vortrages
Frau C. Joho hat uns freundlicherweise erlaubt, die Folien zum Vortrag Ihnen zur Verfügung zu stellen.